Die norwegische Aufsichtsbehörde für Küstenfischerei warnt Urlaubsangler vor dem Angeln an Fischzucht-Anlagen.
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Auf Grund eines aktuellen Zwischenfalles weist die Behörde „Kystfiske-oppsynet“ auf ein bestehendes Gesetz hin, welches das Angeln in oder an Fischzucht-Anlagen grundsätzlich verbietet.
Wie das Norwegische Fremdenverkehrsamt „Innovation Norway“ mitteilt, wurden kürzlich deutsche Angler bestraft, die beim Angeln den vorgeschriebenen Mindestabstand von 100 Metern zu einer solchen Anlage unterschritten hatten. Die Höhe des Bußgeldes lag bei 8.000 norwegischen Kronen (umgerechnet etwa 977 Euro). Darüber hinaus wurde das Angelgerät der Angler eingezogen.
Das betreffende norwegische Gesetz (§ 15 des Gesetzes für Fischaufzucht) beinhaltet folgende Regelungen:
-tk-
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