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Zürichsee: Grenzenlose Fischerei

1982


Für das Grenzgewässer zwischen den schweizerischen Kantonen Zürich, Schwyz und St. Gallen muss jetzt nur noch ein Angelschein erworben werden.

Jan Lock

Wer bisher auf dem gesamten Zürichsee angeln wollte, musste mehrere Angelscheine erwerben, was ganz schön ins Geld ging. Ab dem Jahr 2008 ist nun eine grenzüberschreitende Fischerei möglich. Die drei Kantone, denen das Fischereirecht für den 88 Quadratkilometer großen See gehört, bieten in gegenseitiger Absprache ein sogenanntes „Zürichsee-Plus-Angelpatent“ an, das die Fischerei im ganzen See erlaubt.
 
Eine Ufer-Angelberechtigung kostet 140 Franken und eine grenzüberschreitende Bootsangelbewilligung ist für 300 Franken zu haben. Weiterhin sind auch Angelkarten erhältlich, die nur für den jeweiligen Seeteil der einzelnen Kantone gültig sind.
 
-ah-
Jan Lock

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