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Schleswig-Holstein: Neue Binnenfischerei-Ordnung

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Seit dem 25. Oktober hat Scheswig-Holstein eine neue Binnenfischerei-Ordnung.

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Sie löst die seit 1994 geltende Verordnung ab und enthält spezielle Vorschriften, die die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern regelt.

Unter anderem setzt sie Schonzeiten und Mindestmaße fest. „Die neue Binnenfischerei-Ordnung bringt erhebliche Verbesserungen im Fischartenschutz“, sagte Aloys Altmann, Staatssekretär im Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

Neu seien unter anderem der verstärkte Schutz der Laich- und Aufwuchsgewässer und die Verbesserung der Wandermöglichkeiten für die Fische.

Die Binnenfischereiordnung unterstütze damit auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) im Bereich „Fische“, da diese auch die Gewässerdurchgängigkeit, die Erhöhung von Qualität und Vielfalt in der Gewässerstruktur sowie bessere Lebensbedingungen für Fische zum Ziel habe.

Die Binnenfischerei-Ordnung sei der vorletzte Baustein der Gesamtnovelle des Landesfischereirechts (1996 Landesfischereigesetz, 1999 Küstenfischereiordnung, 2001 Binnenfischerei-Ordnung). Zur Zeit liefen die Planungen zur Novellierung der Durchführungsverordnung zum Landesfischereigesetz. Diese werde unter anderem die Einrichtung der Fischereibezirke, Regelungen zum neuen Fischereibuch, zur Fischereischeinprüfung und zur Fischereiabgabe enthalten. -rf-

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