Die seit 2006 geltende Sonderregelung zum Einsatz von E-Motoren am Möhnesee (Sauerland, NRW) wird vorerst um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2011 verlängert.
Mindestens bis zum 30. Juni 2011 darf auf dem Möhnesee weiterhin der E-Motor benutzt werden. |
Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine Gemeingebrauchsverordnung vorliegen, die die weitere Verwendung von E-Motoren auch an den anderen benachbarten Talsperren des Ruhrverbands regelt.
Für das Befahren der Möhne-Talsperre mit E-Motor benötigt man auch in 2011 wieder eine besondere E-Plakette, die voraussichtlich ab Mitte Januar für 70 Euro an verschiedenen örtlichen Ausgabestellen (www.ruhrverband.de/sport-freizeit/angeln/moehnetalsperre) erhältlich sein wird.
Die Plakette gilt bis zum 31.12.2011. Sollte wider Erwarten die Gemeingebrauchsverordnung keine Erlaubnis für E-Motoren für die Möhne enthalten, wird den Käufern die Hälfte des Kaufpreises (35 Euro) bei der jeweiligen Ausgabestelle erstattet.
Es dürfen ausschließlich Glasvlies (AGM)- oder Gelbatterien mit 12 V verwendet werden, die fest am Boot befestigt sind. Starterbatterien (Blei-Akku Batterien, Autobatterien) sind nicht gestattet. Es gilt ein Tempolimit von 6 km/h.
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