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Sauerland: Jetzt mit E-Motor auf dicke Fische

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Endlich ist es offiziell: Der E-Motor ist jetzt an allen großen Sauerland-Talsperren erlaubt!

 

Bild: Clemens Strehl
Daumen hoch! Der Ruhrverband ermöglicht neuerdings die E-Motor-Nutzung an Talsperren mit Freizeitnutzung.
Das teilten Prof. Harro Bode, Vorstand des Ruhrverbands, und Dr. Gerd Bollermann, Arnsberger Regierungspräsident, auf einer Pressekonferenz am Biggesee am 12. Mai mit.
 
Neben der Möhnetalsperre ist jetzt auch auf der Bigge-, der Sorpe- und der Hennetalsperre die Nutzung des E-Motors erlaubt. Die Jahresplakette für die vier genannten Talsperren kostet für Ruder- und Paddelboote 70 Euro und ist beispielsweise in den regionalen Angelläden erhältlich. Mit dem Downrigger auf Salmoniden, Vertikalfischen auf Zander, Großköderschleppen auf Hecht… – die neue Regelung lässt auf tolle Fänge hoffen. 
 

Neue Rechtsgrundlage

Für die Talsperren des Ruhrverbands mit Freizeitnutzung gilt jetzt eine neue Gemeingebrauchs¬verordnung (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs an der Henne-, Sorpe-, Möhne-, Bigge- und Listertalsperre“ vom 14. April. 2011). Diese Gemeingebrauchsverordnung gibt dem Ruhrverband den rechtlichen Rahmen für mögliche Freizeitnutzungen an seinen Talsperren vor. Die Bedingungen für die zugelassenen Freizeitnutzungen hat der Ruhrverband in seiner Freizeitordnung für Talsperren konkretisiert, die die bislang geltende Bootsordnung ablöst.

 
Zur Nutzung eines E-Motors benötigen Angler eine Motorplakette, bei großen Booten zusätzlich eine Bootsplakette. Boots- und Motorplaketten müssen sichtbar am Boot angebracht werden und sind auf allen genannten Talsperren (Möhne-, Bigge-, Sorpe und Hennetalsperre) gültig. Die bereits ausgegebenen Motorplaketten der Möhnetalsperre behalten ihre Gültigkeit und können auch für die anderen drei genannten Talsperren genutzt werden!
 

Motorleistung und Geschwindigkeit

Die Begrenzung der Spannung wird von 12 Volt auf 40 Volt erhöht, um der schnellen technischen Entwicklung der Akkumulatoren gerecht zu werden. Im Gegenzug ist eine Begrenzung der Motoreingangsleistung auf 1.500 W vorgegeben. Motoren von Kajütbooten dürfen aufgrund der Bootsgröße eine Motoreingangsleistung von 3.680 W aufweisen. Die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 km/h ist in jedem Fall zu beachten.

 

Schleppen mit roter Fahne

Schleppfischer müssen zukünftig an ihrem Boot eine rote Fahne hissen. Positiver Nebeneffekt: „Die mit roter Flagge gekennzeichneten Angelboote sind Schleppfischer. Es ist Abstand zu halten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen“, so die neue Verordnung. Abgerissene Schleppköder durch unachtsame Bootsfahrer sollten also weitestgehend der Vergangenheit angehören.

 

Info-Links

Die neue Freizeitordnung für die Talsperren finden Sie unter www.ruhrverband.de/sport-freizeit (rechts unter Downloads). Hier sind auch alle Details zur E-Motor-Nutzung zu finden. Eine Liste mit allen Ausgabestellen für Bootsmotorplaketten finden Sie hier…

 
-Clemens Strehl-
 

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