Endlich ist es offiziell: Der E-Motor ist jetzt an allen großen Sauerland-Talsperren erlaubt!
Daumen hoch! Der Ruhrverband ermöglicht neuerdings die E-Motor-Nutzung an Talsperren mit Freizeitnutzung. |
Neue Rechtsgrundlage
Für die Talsperren des Ruhrverbands mit Freizeitnutzung gilt jetzt eine neue Gemeingebrauchs¬verordnung (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs an der Henne-, Sorpe-, Möhne-, Bigge- und Listertalsperre vom 14. April. 2011). Diese Gemeingebrauchsverordnung gibt dem Ruhrverband den rechtlichen Rahmen für mögliche Freizeitnutzungen an seinen Talsperren vor. Die Bedingungen für die zugelassenen Freizeitnutzungen hat der Ruhrverband in seiner Freizeitordnung für Talsperren konkretisiert, die die bislang geltende Bootsordnung ablöst.
Motorleistung und Geschwindigkeit
Die Begrenzung der Spannung wird von 12 Volt auf 40 Volt erhöht, um der schnellen technischen Entwicklung der Akkumulatoren gerecht zu werden. Im Gegenzug ist eine Begrenzung der Motoreingangsleistung auf 1.500 W vorgegeben. Motoren von Kajütbooten dürfen aufgrund der Bootsgröße eine Motoreingangsleistung von 3.680 W aufweisen. Die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 km/h ist in jedem Fall zu beachten.
Schleppen mit roter Fahne
Schleppfischer müssen zukünftig an ihrem Boot eine rote Fahne hissen. Positiver Nebeneffekt: Die mit roter Flagge gekennzeichneten Angelboote sind Schleppfischer. Es ist Abstand zu halten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen, so die neue Verordnung. Abgerissene Schleppköder durch unachtsame Bootsfahrer sollten also weitestgehend der Vergangenheit angehören.
Info-Links
Die neue Freizeitordnung für die Talsperren finden Sie unter www.ruhrverband.de/sport-freizeit (rechts unter Downloads). Hier sind auch alle Details zur E-Motor-Nutzung zu finden. Eine Liste mit allen Ausgabestellen für Bootsmotorplaketten finden Sie hier…