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Dänemark: Neue Regeln für Bootsangler

2202


Seit 1. Juni müssen Führer von Angelbooten in Dänemark vor dem Auslaufen des Bootes alle Angler an Bord auf einen gültigen Angelschein und Personalausweis überprüfen.

Jan Lock

Zusätzlich ist der Bootsführer verpflichtet, die Identität der angelnden Bootsinsassen zu kontrollieren – die Personalien müssen mit den Angaben auf dem Angelschein übereinstimmen. Diese neue Regelung gilt für alle Angler zwischen 18 und 65 Jahren, ebenso für alle Angelboote, Charterboote und Leihboote, ungeachtet ihrer Größe.
 
Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass diese Vorschrift nicht eingehalten wurde, muss der Bootsführer mit einem Strafverfahren oder einer  Geldstrafe von 2.500 Dänischen Kronen ( circa 330 Euro) rechnen. 
 
Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die nicht die Absicht haben zu angeln und auch zu keiner Zeit an Bord eine Angelrute in der Hand halten.
-pm-
Jan Lock



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