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Aal-Schonzeit in Hessen

1957


Als erstes Bundesland hat Hessen jetzt auf die schwindenden Aal-Bestände reagiert: Jetzt gilt eine Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 1. März und ein Mindestmaß von 50 Zentimetern.

Zuvor galt ein Schonmaß von 40 Zentimetern. Die neue Hessische Fischereiverordnung vom 17. Dezember 2008 ist bereits in Kraft getreten.
 
Um die wandernden Aale zusätzlich zu schützen, wurde der vorgeschriebene Rechenabstand vor Wasserkraft-Turbinen von 2 auf 1,5 cm reduziert.
 
Der Wels hat zukünftig in Hessen keine Schonzeit und kein Mindestmaß mehr. Auch unterliegt der Aland jetzt keinem ganzjährigen Fangverbot mehr, neuerdings hat er eine Schonzeit vom 1. April bis zum 31. Mai und ein Mindestmaß von 30 cm.
 
 
-tk-
 

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