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Mecklenburg-Vorpommern: Schonzeit für den Hecht

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Ab 14. März 2005 startet die Schonzeit für Hechte in Küstengewässern, teilt das Landesamt für Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern mit.

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Nach der Küstenfischerei-Verordnung ist die Schonzeit in den Küstengewässern für Esox lucius befristet bis zum 13. Mai. Während der Schonzeit dürfen Hechte nicht angelandet, gehältert, befördert oder verarbeitet werden.

-dk-

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