ANZEIGE

Niederösterreich: Neues Fischereigesetz

1290


Seit dem 1. April gilt in Niederösterreich ein neues Fischerei-Gesetz, mit dem viele Änderungen und Neuerungen verbunden sind.

A

Danach wird die Fischerkarte nur noch nach erfolgreichem Besuch eines Fischerkurses ausgehändigt. Kinder zwischen sieben und 14 Jahren benötigen künftig keine „amtliche Fischerkarte“ mehr, dafür aber eine Fischerei-Lizenz.

Außerdem müssen sie von einem Erwachsenen, der eine gültige „amtliche Fischerkarte“ für Niederösterreich besitzt, beaufsichtigt werden.

Die „amtliche Fischerkarte“ kostet 15 Euro, hinzu kommen fünf Euro als Abgabe für den niederösterreichischen Landesfischerei-Verband. Neben dem Verbot des lebenden Köderfisches ist es künftig auch nicht mehr gestattet, Krustentiere als Köder zu verwenden. -pm-

F

Aboangebot