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Sachsen-Anhalt: Schonzeiten-Regelung

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Ab sofort gelten neue Schonzeiten für Raubfische.

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Durchgesetzt wurden sie auf der Basis der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fischereiordnung Sachsen-Anhalts vom 14. Januar 2002 (GVBl. LSA Nr. 4/2002).

Die für Angler wichtigste Neuerung: Ab sofort kann bis zum 15. Februar auf Raubfisch geangelt werden. Hecht, Wels und Zander sind erst ab diesem Tag geschützt, während zuvor die Schonzeit bereits am 1. Januar einsetzte. Der Barsch wird nicht geschont.

Zeiten im Überblick

  • Hecht……….15. Februar bis 30. April
  • Zander……….15. Februar bis 31. Mai
  • Wels……….15. Februar bis 30. Juni
  • Bachforelle……….15. September bis 31. März
  • Regenbogenforelle……….15. September bis 31. März
  • Lachs/Meerforelle……….1. Oktober bis 31. März

    Diese Schonzeiten gelten für alle Landesgewässer. Unberührt davon bleiben speziell festgelegte Schonfristen für einzelne Fischarten (auch abweichende Mindestmaße) in Gewässern, die der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt gepachtet hat. So genießt zum Beispiel der Döbel dort vom 1. Mai bis 16. Juni „Narrenfreiheit“. Gut tut, wer sich vor Angelbeginn also exakt über die einzelnen Festlegungen informiert. –rf-

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