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Schleswig-Holstein: Verfügung bleibt bestehen

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Plattfische, Heringe und Wittling haben auch 2007 in Schleswig-Holstein kein Mindestmaß.

Jan Lock

Die Allgemeinverfügung aus dem Februar, die ursprünglich am 31. Dezember 2006 enden sollte, bleibt auch 2007 weiterhin bestehen. Dies teilte die zuständige Obere Fischereibehörde dem Landesanglerverband Schleswig-Holstein mit.
 
Wie Präsident Siegfried Stockfleth am 19. Dezember berichtete, haben alle Plattfische weiterhin keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Das Mindestmaß für Heringe und Wittlinge bleibt aufgehoben. 2007 soll Schleswig-Holstein eine neue Küstenfischereiverordnung ( Küfo) erhalten.
 
 
-pm/tk-
Jan Lock

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