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Stralsund: Hafen-Angeln im Winter eingeschränkt

1967


Zum Schutz der Fisch-Bestände im Winterlager wird nach Mitteilung des zuständigen Landesamtes für Fischerei das Angeln im Hafen von Stralsund eingeschränkt.

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Im nördlichen Hafengebiet – nördlich der Linie vom nordöstlichen Ende der Ballastkiste bis zum nördlichen Ende der Mittelmole, sowie im Fähr-, Semlower-, Quer-, Baden-, Heilgeist- und Langen Kanal einschließlich Flotthafen – ist das Fischen völlig verboten.

Im südlichen Teil – südlich der Linie vom nordöstlichen Ende der Ballastkiste bis zum nördlichen Ende der Mittelmole – darf nur mit einer Handangel gefischt werden. Erlaubt ist nur ein einschenkliger Haken, dessen Spannweite neun Millimeter nicht überschreitet. Es darf nur mit natürlichem Ködern oder Twistern geangelt werden. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Ordnungsgeld fällig.

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