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Fang-Verbot für Ostsee-Dorsche

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Die EU-Kommission beschloss am 14. April 2003 in Brüssel einen sofortigen Fang-Stopp für die Trawler-Fischerei.

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Die Kommission zog das ursprünglich erst für den 1. Juni geplante Fang-Verbot sechs Wochen vor. Bereits ab dem 15. April dürfen für die stark bedrohten Ostsee-Dorsche nicht mehr mit Trawlern befischt werden. Die engmaschigen Netze dieser Fischerei-Methode dezimierten in der Vergangenheit vor allem die Jung-Dorsche sehr stark.

Der für die Fischerei zuständige EU- Kommissar Franz Fischler bezeichnete diese Art der Fischerei als „eine ernste Bedrohung für die Erhaltung und Wieder-Auffüllung der Dorsch-Bestände in der Ostsee.“ Fischler verteidigte das vorzeitige Fangverbot: „Das wird dazu beitragen, die Erholung zu beschleunigen.“ Die Kommission konnte diese Not-Maßnahme ohne Einwilligung der EU-Mitgliedsstaaten beschließen.

Allein in Schleswig-Holstein sind 50 Familienbetriebe von diesem Fang-Stopp betroffen. Erst ab dem 1. September dürfen sie wieder in der Ostsee auf Dorsch fischen. Diese Zwangspause von 18 Wochen wird nur für die Betriebe zu verkraften sein, die auf die Nordsee ausweichen können.

Info: Lesen Sie zu diesem Thema auch den Archiv-Beitrag „Ostsee: Dorsche gefährdet“.

-tk-

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