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Größere Klarheit bei Fischerei-Erzeugnissen

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Bessere Produktinformationen werden den Verbrauchern künftig auch beim Kauf von bestimmten Fischerei-Erzeugnissen, einschließlich Krebs- und Weichtieren, zur Verfügung stehen

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Zum 1. Januar 2002 muss eine EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt werden, die dem Händler die Angabe von Art, Herkunft und Produktionsmethode vorschreibt. An der Bundesforschungsanstalt für Fischerei (BFAFi) wurden Methoden entwickelt, die es erlauben, eine Vielzahl von Fischen anhand ihrer DNA-Muster sicher zu identifizieren.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Etikettierung von Fischen und Fischerei-Erzeugnissen hat das Bundeskabinett jetzt die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der entsprechenden EU-Regelung auf den Weg gebracht.

Danach dürfen mit Beginn des kommenden Jahres frische, gefrorene, getrocknete, gesalzene und geräucherte Fischerei-Erzeugnisse nur verkauft werden, wenn sie mit folgenden Angaben versehen sind:

  • Handelsbezeichnung der Fisch-, Krebs- oder Weichtierart,
  • Produktionsmethode (Meeres-, Binnenfischerei oder Aquakultur),
  • Fanggebiet (z. B. Nordostatlantik, Ostsee).

Zubereitete Erzeugnisse, wie z.B. Konserven, sind insoweit nicht erfasst. Was die Fischart betrifft, ist es gerade bei verarbeiteten Fischprodukten, für die das Gemeinschaftsrecht z.B. im Rahmen der Vermarktungsnormen für Tunfisch- und Sardinenkonserven detaillierte Regelungen vorsieht, oft schwierig zu erkennen, was wirklich verarbeitet wurde. Viele Erzeugnisse sehen ähnlich aus, können sich aber in der geschmacklichen Qualität und ihren Inhaltsstoffen deutlich unterscheiden. Dazu kommt, dass mit bestimmten Fischarten geworben wird, für die der Verbraucher aufgrund der damit verbundenen Qualitätserwartung einen hohen Preis zahlen soll. Beispiele sind Stör-Caviar, Seezunge, Wildlachs und bestimmte Tunfischarten. Es liegt also auf der Hand, dass die Kennzeichnung auch kontrollierbar sein muss.

An der Bundesforschungsanstalt für Fischerei (BFAFi) wurden zusammen mit mehreren europäischen Forschungsinstituten im Rahmen von EU-Projekten Methoden entwickelt, die es erlauben, eine Vielzahl von Fischen anhand ihrer DNA-Muster sicher zu identifizieren.

Da die DNA in Erzeugnissen wie gegartem Fischfilet oder Tunfischkonserven nur noch in kurzen Fragmenten von wenigen Hundert Basenpaaren vorliegt, können nur solche Methoden verwandt werden, die auch bei kurzen DNA-Stücken ausreichend zwischen verschiedenen Fischarten differenzieren.

Fisch in Konservendosen stellt besonders hohe Anforderungen an die Analytik. In Tunfischkonserven beträgt die durchschnittliche DNA-Länge weniger als 200 Basenpaare. Am Institut für Fischereitechnik und Fischqualität der BFAFi wurde daher nach einer sensitiven, aber dennoch schnell durchführbaren und kostengünstigen Analysemethode gesucht.

Von den über 15 Fischarten, die zu Tunkonserven verarbeitet werden, zeigt die Abbildung einige Muster einzelsträngiger DNA. Auf dem deutschen Markt finden sich überwiegend Echter Bonito (#KURSIV(Katsuwonus pelamis)) und Gelbflossentun (#KURSIV(Thunnus albacares)) in Tunkonserven, daneben aber beispielsweise auch die Fregattmakrele (#KURSIV(Auxis thazard)), die nicht zu den Tunfischen zählt und folglich auch nicht für Tunfischkonserven verarbeitet werden darf.

In Zukunft soll die Leistungsfähigkeit der DNA-Analyse durch die Entwicklung von DNA-Chips deutlich gesteigert werden. Dafür müssen aber noch weitere DNA-Fragmente sequenziert und in Gendatenbanken vorgehalten werden.

Pressemeldung ZADI/gt

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