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Mosel-Grenzstrecke: Zwei Ruten erlaubt

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Die Fischerei-Bestimmungen an der Grenzstrecke der Mosel haben sich geändert, sie betreffen Rheinland-Pfalz, das Saarland und Luxemburg.

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Die Angler dürfte es freuen, denn sie dürfen dort künftig mit zwei Handangeln fischen. Bislang war nur eine Rute gestattet.

Im Gesetzestext ist die Handangel als ein Fischereigerät definiert, das aus

Angelrute, Angelschnur, einem Angelhaken und Köder besteht, wobei Rolle,

Senker (Bleikörner) und Schwimmer als zugelassenes Zubehör und Drillinge als ein Haken gelten.

Unter den weiteren geänderten Vorschriften, die auch die luxemburgisch-rheinland-pfälzischen Grenzflüsse Sauer und Our betreffen, heißt es nun, dass an Sauer, Mosel und Our das Angeln mit gebietsfremden Fischarten als Köder verboten ist. An der Sauer und der Our darf nach wie vor nur mit einer Handangel gefischt werden. -wit-

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