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22. März: Tag des Wassers

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Die Vereinten Nationen erklärten den 22. März zum “Tag des Wassers”. Er steht unter dem Motto “Water and Development – Wasser und Entwicklung”.

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Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), erklärte zum Tag des Wassers: “Mit der Verminderung unserer Wasserressourcen tickt eine Zeitbombe. Um sie zu entschärfen, müssen wir mit dem Wasser nachhaltiger umgehen und mehr Natur an und in unseren Gewässern zulassen. Entsprechende Naturschutz-Maßnahmen wirken sowohl positiv auf die Wasserqualität und die davon abhängigen Lebewesen, die Tier- und Pflanzenarten sowie auch auf die Grundwassermenge.“

Gerade die letzten, noch intakten Auen an Rhein, Donau, Elbe und den anderen Strömen müssten nach Ansicht des Präsidenten zur Sicherung gesunder Ökosysteme und des Wasserschutzes erhalten werden. Deshalb sollten Maßnahmen zum Naturschutz bei den Fluss-Ausbauplänen des Bundes und der Länder konkret berücksichtigt werden.

Die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL

Nach Ansicht des BfN ergeben sich aus der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) der Europäischen Union neue Impulse für mehr Naturschutz an und in Gewässern. Die Wasserrahmen-Richtlinie ist im Dezember 2000 in Kraft getreten und stellt darauf ab, unsere Gewässer von der Quelle bis zur Mündung integriert zu bewirtschaften. Dabei spielt auch der Schutz von Lebensräumen und Arten eine Rolle, die direkt von diesen Gewässern abhängen. Innerhalb von 15 Jahren sollten alle Oberflächen-Gewässer und das Grundwasser wieder näher an natürliche Bedingungen herangeführt werden, so Prof. Vogtmann. Damit könne man effektiver die natürliche Artenvielfalt schützen.

Das BfN sieht in der WRRL ein geeignetes Instrument, für die Gewässer konkrete Verbesserungen zu erreichen. Der Ausbau der Flüsse und die anhaltende Nähr- und Schadstoffbelastung der Gewässer stehe im absoluten Widerspruch zu den Zielen der WRRL und zum Tag des Wassers. -hl-

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